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Baugenehmigung für Leichtbauhallen

Das sollten Bauherren wissen!

Deutschland hat eine der sichersten baulichen Infrastrukturen weltweit. Verantwortlich hierfür sind unter anderem strenge Bauordnungen sowie unabhängige Überwachungen. Insbesondere das Verfahren rund um den Bauantrag und die Baugenehmigung stellt Bauherren jedoch regelmäßig vor Herausforderungen. Um Klarheit zu schaffen, fassen wir hier die wichtigsten Informationen übersichtlich für Sie zusammen.

 

Was genau ist ein Bauantrag?

Der Bauantrag ist Ihr offizieller Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens. Grundlage dafür bilden das Baugesetzbuch, die jeweilige Landesbauordnung und der örtliche Bebauungsplan. Er wird in der Regel von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Planungsbüro erstellt, unterzeichnet und anschließend beim zuständigen Bauamt eingereicht.

Wichtig: Mit einer Bauvoranfrage können Sie im Vorfeld bereits spezielle Fragen klären (z.B. Grenzbebauung oder Dachgestaltung), um spätere Verzögerungen zu vermeiden.

 

Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?

Die Frage nach der Baugenehmigung hängt vor allem von der geplanten Aufstelldauer der Halle ab:

  • Kurzfristige Nutzung (bis max. 3–6 Monate): Ein sogenannter „fliegender Bau“ nach DIN 13782 ist genehmigungsfrei, benötigt jedoch eine Bauanzeige beim Bauamt und ein TÜV-geprüftes Baubuch (bei Röder erhältlich).
  • Mittelfristige Nutzung (über 3–6 Monate): Eine verlängerte, begrenzte Standzeit kann beantragt werden, bedarf aber meist einer Einzelfallprüfung.
  • Langfristige Nutzung: Bei dauerhafter oder unklar temporärer Nutzung ist immer ein Bauantrag erforderlich (ortsfester Bau nach DIN 1991).

 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Folgende Unterlagen sind für einen vollständigen Bauantrag notwendig:

  • Bauzeichnungen und ortsbezogene Statik (durch Röder verfügbar)
  • Standsicherheitsnachweis
  • Bauleitererklärung
  • Fundamentpläne und -statiken (optional bei Röder)
  • Lageplan
  • Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Entwässerungs- und Freiflächenpläne
  • Statistischer Erhebungsbogen

Je nach Nutzung und Größe der Halle könnten zusätzlich ein Brandschutzkonzept und Schallschutznachweise gefordert sein.

 

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

Der Antrag wird innerhalb von 10 Tagen auf Vollständigkeit geprüft, danach beginnt die Bearbeitungszeit, die in der Regel drei Monate beträgt. Verzögerungen sind möglich, wenn Nachbesserungen oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sind. Planen Sie aus Erfahrung besser bis zu sechs Monate ein.

 

Unsere Experten-Tipps für eine schnelle Bearbeitung

  • Binden Sie frühzeitig einen bauvorlageberechtigten Architekten ein.
  • Achten Sie auf vollständige und korrekte Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Nutzen Sie eine Bauvoranfrage zur Klärung offener Punkte.
  • Arbeiten Sie eng mit Experten (wie Röder) zusammen, um Formfehler und Fristüberschreitungen zu vermeiden.

 

Fazit

Der Weg zum erfolgreichen Bauantrag erscheint oft komplex. Mit fachkundiger Unterstützung – insbesondere bei Leichtbauhallen von Röder – profitieren Sie jedoch von erheblichen Zeit- und Aufwandsvorteilen durch modulare Systeme und standardisierte Grundstatiken. So setzen Sie Ihr Vorhaben zügig, kostenoptimiert und sicher um.

 

Hier können Sie den "Quick Guide Baugenehmigung für Leichtbauhallen für Unternehmen" anfordern! Einfach das Formular ausfüllen, Link zur Bestätigung der E-mailadresse (wird an die E-mailadresse geschickt, die Sie eintragen) anklicken, danach erhalten Sie einen Download-Link per E-mail zugeschickt.

 

 


Erklärung*
 

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Hendrik Neb

Area Sales Manager Norddeutschland / Skandinavien


Hendrik Neb ist seit Januar 2022 Area Sales Manager North Germany / Scandinavia bei der RÖDER.

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